Sternbergweg
2
70771 Leinfelden - Echterdingen Leinfelden
Tel.:
+49 (0) 160 - 8 21 32 35
oder
Tel.: +49 (0) 173 - 5 74 27 99
Inhaber
und verantwortlich
für Inhalte dieser Website:
Ralf
Habrik & Jens Strobel
Bitte
beachten Sie
unseren Haftungsausschluss
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Design for
Carbon GbR
§ 1
Allgemeines –
Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten
ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos
ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns
und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag
schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern
im Sinne der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB
und Privatkunden.
§ 2
Angebot –
Angebotsunterlagen
(1) Jedes
Produkt wird ausschließlich nach schriftlicher Bestellung des
Kunden gefertigt.
Sollte der Kunde nach schriftlicher Bestellung die Beauftragung wieder
zurückziehen, so behalten wir uns das Recht vor, die bereits
entstanden Kosten
dem jeweiligen Kunden in Rechnung zu Stellen.
(2) Ist die
Bestellung als Angebot gemäß § 145
BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von einer Woche annehmen.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3
Preise –
Zahlungsbedingungen
(1) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise
„ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
Diese wird gesondert in Rechnung
gestellt.
(2) Die Ausweisung der gesetzlichen
Mehrwertsteuer ist nach §19
UStG nicht notwendig. Die angegebenen Preise verstehen sich somit rein
netto.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von
30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend
der Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Wenn
nicht anders vertraglich geregelt, verlangen wir für
individuelle
Maßanfertigungen (z.B. Bilderrahmen) eine Anzahlung von 50%
des verbindlich
angebotenen Endpreises ohne MwSt. Diese ist mit der finalen Bestellung
an
unsere Bankverbindung zu überweisen. Dabei stellt der Eingang
der Anzahlung bei
uns die Produktionsfreigabe dar.
§ 4
Lieferzeit
Die
Lieferzeit wird immer für jede Bestellung separat vereinbart.
Dabei gilt
explizit die zeitliche Abfolge aus §3 (5)
(1) Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Kunden voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der zugrunde
liegende Kaufvertrag ein Fix-geschäft im Sinn von§ 286
Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von
§ 376 HGB ist. Wir haften auch
nach den gesetz-lichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen,
dass
sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(4) Wir haften ferner nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden
unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
Lieferverzug nicht auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden
Schaden begrenzt.
(5) Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit
der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden
Schaden begrenzt.
(6) Weitere gesetzliche
Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben
vorbehalten.
(7)
Höhere
Gewalt, Aufruhr, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche
Handlungen, behördliche
Eingriffe u.ä. entbinden das Unternehmen von seiner
Lieferverpflichtung.
Störungen des Produktionsbetriebes durch
Streik, Sturm-
,Wasser- oder
Feuerschäden und verzögerte oder ausbleibende
Lieferungen von Materialien jeder
Art durch den Zulieferanten verlängern die Lieferzeit
entsprechend.
Wird
dadurch jedoch eine ordnungsgemäße Herstellung
unmöglich, entbindet dies das
Unternehmen von seiner Lieferverpflichtung.
§ 5
Gefahrenübergang
– Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Generell werden wir die
Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; diesbezüglich anfallenden Kosten trägt der
Kunde.
§ 6
Mängelhaftung
Die von uns herstellte Ware resultiert mehrheitlich aus Handarbeit.
Sich daraus
ergebene Unterschiede (z.B. Farbschwankungen) stellen keinen
Qualitätsmangel
dar. Da auf die Einzigartigkeit der Produkte abgezielt wird, ist
hochwertig
ausgeführte Handarbeit angewandt.
(1)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, ist der Kunde nach
seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
(3) Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der
Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall
ist ab er
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden
Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf
Ersatz des Schadens statt
der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3)
auf Ersatz
des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas
Abweichendes geregelt, ist die
Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt 12
Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im
Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
sie beträgt zwei Jahre, gerechnet ab
Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7
Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als in
§ 6 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823
BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1)
gilt auch, soweit der
Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der
Leistung
Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten
– anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die
Kaufsache pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die
Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MWSt) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und
zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so
können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
§ 9
Gerichtsstand –
Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist
unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland
(3) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§
10
Widerrufsrecht:
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn
Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren
nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor
Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1
Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zu
richten an:
E-Mail: mail@design-for-carbon.com
(2) Das
Widerrufsrecht besteht nicht für Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
(3)
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch
die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem
Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt bzw. entsprechend unsere Vorgabe
übersandt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.